a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Aesthetic & Health Dortmund, Heilpraktikerin Stella Naser, Schneiderstraße 107, 44265 Dortmund, Mobil: +49 (0) 176 824 322 99, E-Mail: heilpraktikerin@gmail.com, Web: www.aesthetic-health.com (im Folgenden „Heilpraktiker“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden geschlechtsneutral „Patient“ oder Plural „Patienten“ genannt).
b) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
a) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
c) In der Regel werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu erklären.
d) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
b) Mit der Buchung Ihres Termins erklären Sie sich damit einverstanden, eine Anzahlung von 50 € zu leisten, die als Sicherheitsleistung für die von Ihnen gebuchten Behandlungen dient. Diese Anzahlung wird bei Ihrem vereinbarten Termin mit dem Gesamtbetrag für die erbrachten Leistungen verrechnet. Die Honorare sind jeweils am Behandlungstag durch den Patienten in bar oder mit Karte an den Heilpraktiker zu entrichten, wofür eine Quittung ausgestellt wird. Die vorab online geleistete Terminanzahlung wird nach Abschluss der Behandlung vor Ort von der Gesamtrechnung abgezogen. Auf Wunsch erhält der Patient nach Abschluss einer Behandlungsphase eine detaillierte Rechnung nach § 7 der AGBs.
c) Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
d) Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
e) In den Fällen der Absätze c) und d) ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktiker Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen.
f) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Heilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
a) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Soweit der Heilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §2 Absatz b den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Heilpraktiker Leistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
c) Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
a) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
c) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er kann eine Kopie dieser Handakte auch herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.
d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
e) Handakten werden vom Heilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
a) Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Heilpraktikers, den Namen und die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
b) Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Patienten.
a) Die Darstellung der Dienstleistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
b) Durch Anklicken des Buttons [Kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Buchung des auf der Bestellseite benannten Termins ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Buchung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Anfrage annehmen.
c) Mit Ihrer Einwilligung zu unseren AGBs willigen Sie ein, dass wir Sie per E-Mail über Ihren anstehenden Termin informieren dürfen.
d) Wie bereits in §4 erwähnt, ist für die Buchung eines Termins eine Anzahlung in Höhe von 50 € fällig. Zur erfolgreichen Buchung des Termins erfolgt die Bezahlung der Anzahlung direkt online, entweder per Sofortüberweisung oder PayPal. Diese Anzahlung wird bei Ihrem vereinbarten Termin mit dem Gesamtbetrag für die erbrachten Leistungen verrechnet.
e) Die Honorare der jeweils geleisteten Behandlungen am Behandlungstag sind durch den Patienten in bar oder mit Karte an den Heilpraktiker zu entrichten, wofür eine Quittung ausgestellt wird.
a) Wir verstehen, dass es manchmal notwendig ist, Termine zu ändern oder zu stornieren. Bitte beachten Sie, dass Stornierungen oder Terminverschiebungen bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei sind.
b) Sollten Sie Ihren Termin innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt absagen oder verschieben, wird eine Gebühr von 50 € fällig. Diese Gebühr entspricht der Anzahlung und wird einbehalten, da kurzfristige Stornierungen zu einem Geschäftsausfall führen. Diese Maßnahme dient dazu, die Kosten für den vorbereiteten Termin und den dadurch entstandenen Umsatzverlust zu minimieren. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung, da sie uns ermöglicht, einen reibungslosen Ablauf für alle unsere Kunden zu gewährleisten und unsere Dienstleistungen effektiv zu planen.
a) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
b) Wenn Sie jedoch innerhalb der Stornierungsfrist Änderungen am Termin vornehmen möchte, sollte dies im Einklang mit den festgelegten Geschäftsbedingungen und darin enthaltenen Stornierungsrichtlinien stehen.
c) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung.
d) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
e) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, die Auftragsbestätigung Ihrer Termin-Buchung von uns per E-Mail erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Aesthetic & Health Dortmund, Heilpraktikerin Stella Naser, Schneiderstraße 107, 44265 Dortmund, E-Mail: heilpraktikerin@gmail.com, Mobil: +49 (0) 176 824 322 99, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
a) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
b) Sofern die Leistung vollständig erbracht wurde und der Vertrag somit erfüllt ist, ist ein Widerruf nach erfolgter Behandlung nicht mehr wirksam. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit des Widerrufs entfällt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
c) Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir, Aesthetic & Health, Heilpraktikerin Stella Naser, nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
– An: Aesthetic & Health Dortmund, Heilpraktikerin Stella Naser, Schneiderstraße 107, 44265 Dortmund, E-Mail: aesthetic.heilpraktikerin@gmail.com
–Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden die Erbringung der folgenden Dienstleistung
–Gebucht am
–Name des Patienten
–Anschrift des Patienten
–Unterschrift des Patienten (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum __________
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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